Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Coaching ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen. Psychotherapie ist Heilbehandlung für Kranke und wird von den Krankenkassen bezahlt, Coaching wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selber finanziert. Coachingprozesse sind Lernprozesse, basieren auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit.
Zu den immanenten Bestandteilen eines Coachings gehört die Bereitschaft, sich selber infrage zu stellen, die Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren sowie der Wille sein Coachingziel aktiv und konsequent zu erreichen.

1. Der Coachingvertrag
Der Coachingvertrag entsteht auf Initiative des Kunden. Er kommt nach einer Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes des Kunden durch D.Wolf, der Vorlage eines Coachingangebotes und dem Abschluß eines schriftlichen Coachingvertrages zustande.

2. Offenbarungspflicht
Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen ist es notwendig dass sich der Kunde seinem Coach angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.

3. Der Coachingplan
wird dem Kunden nach der Analyse der Ist-Situation, des gewünschten Sollzustandes und seiner vorhandenen, bisher nicht genutzten bzw. blockierten Potentiale schriftlich übergeben und mit ihm gemeinsam besprochen. D. Wolf berät den Teilnehmer in allen Punkten, die in diesem Coachingplan erfasst sind. Der Kunde wählt aus, was davon er umsetzen will und schliesst mit D.Wolf den Coachingvertrag ab.

4. Leistungserbringung und Leistungsort
Das Coaching findet nach Wahl des Kunden entweder in den Räumen der, telefonisch nach vorheriger Terminabsprache oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort statt. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coachingvertrag erbracht.

5. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coachingprozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.

6. Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen von Herrn D.Wolf dienen der gewissenhaften Arbeit von ihm und sind unabdingbar. D.Wolf sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coachingzwecken angefertigt werden.

7. Vergütung
D.Wolf erhält für das Coaching ein Stundenhonorar von EUR 165,– zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Abrechung erfolgt halbstundengenau. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird im Coachingvertrag geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden.

8. Haftung
D. Wolf steht dafür ein, dass er sein Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Herrn D. Wolf vor. Folgen, die daraus entstehen, dass der Teilnehmer unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Teilnehmer die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung etwaig vereinbarter „Coaching-Hausaufgaben“; sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.

9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
D.Wolf ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse von Herrn D.Wolf, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. D.Wolf wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

10. Aufrechnung und Leistungsverweigerung
Ein etwaiges Recht des Coachingkunden zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

11. Nutzungsrechte
Coachingkonzeptionen und -unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei D. Wolf. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Coachingkunden bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch D.Wolf. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

12. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen der Coachingverträges bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coachingvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommende Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Nordhausen/Thüringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: Dezember 2007

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